Der Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz beginnt schon bei der Gestaltung von Arbeitsstätten.

Der Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz beginnt schon bei der Gestaltung von Arbeitsstätten.
24. September 2020
Der Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz beginnt schon bei der Gestaltung von Arbeitsstätten.

Der Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz beginnt schon bei der Gestaltung von Arbeitsstätten.

Höhenunterschiede sind oft unvermeidbar und selbst Stolperkanten von 4 mm sind schon eine mögliche Unfallursache.

Einen konkreten Zahlenwert findet man in den berufsgenossenschaftlichen Regeln für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit BGR 181 unter Punkt 4: „Als Stolperstellen gelten im Allgemeinen Höhenunterschiede von mehr als vier Millimeter.“ Der gleiche Wert findet sich auch im Merkblatt ZH 1/535 „Sicherheitsregeln für Büroarbeitsplätze“ der gesetzlichen Unfallversicherung.

Mit vier Millimeter gibt sich auch die Verwaltungsberufsgenossenschaft zufrieden. Sie empfiehlt in dem Merkblatt SP 6.1 „Sicherheitsgerechte Gestaltung von Verkehrswegen, Fußböden und Treppen“ unvermeidbare Aufkantungen von mehr als vier Millimeter durch Schrägrampen mit einer Neigung von höchstens 12,5 Prozent auszugleichen.

Roege International produziert seit mehr als 10 Jahren Gummirampen ab 4 mm. Diese Rampen werden als Lösung für Stolperkanten in ganz Europa verwendet.

Gerne möchten wir auch Sie zu diesem Thema beraten.