Wie wählt man die richtige Höhe einer Fahrbahnschwelle?

Der Grund für eine Fahrbahnschwelle kann vielfältig sein, aber es geht immer um die Sicherheit. Die Sicherheit der anderen Verkehrsteilnehmer, oft Fußgänger, Radfahrer und Kinder, die sich auf der Straße befinden. Fahrbahnschwellen gibt es in vielen Größen ab 3 cm. Wir verkaufen sie ab 5 cm, denn Temposchwellen mit einer Höhe von weniger als 5 cm haben kaum Auswirkungen auf die Geschwindigkeit der Verkehrsteilnehmer. Wenn Sie nach dem Anbringen einer Fahrbahnschwelle wirklich einen Unterschied bemerken wollen, ist eine Fahrbahnschwelle mit einer Höhe von 5 cm am besten geeignet. Eine Temposchwelle mit einer Höhe von 7,5 cm wird nur in Ausnahmesituationen verwendet.

Bei der Wahl der richtigen Größe sind die Bedingungen wichtig.

Wer nutzt den Bereich? Wenn der Parkplatz hauptsächlich von Autos genutzt wird, ist es nicht empfehlenswert, die 7,5 cm hohe Fahrbahnschwelle zu verwenden. Der Grund dafür ist, dass es nicht angenehm ist, darüber zu fahren. Wenn er häufig von Lieferwagen und Lastwagen befahren wird, ist er empfehlenswert. Die 7,5 cm hohe Temposchwelle bewirkt eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 10 km pro Stunde. Eine 7,5 cm hohe Fahrbahnschwelle wird nur in extrem gefährlichen Situationen verwendet. Schnell fließender Verkehr und spielende Kinder zum Beispiel. Für Personenkraftwagen ist sie jedoch nicht bequem zu überfahren.

Für ein Gelände, das hauptsächlich von Personenkraftwagen befahren wird, empfiehlt sich die Verwendung einer Fahrbahnschwelle mit einer Höhe von 5 cm. Sie ist gut geeignet, um Fahrzeuge mit einer Geschwindigkeit von bis zu 20 km/h abzubremsen.

Eine Fahrbahnschwelle führt unabhängig von ihrer Höhe immer zu einer Verlangsamung der Geschwindigkeit. Alle Autofahrer werden ihre Geschwindigkeit verringern, wenn sie die Temposchwelle sehen, und werden dann besonders auf ihre Geschwindigkeit achten.

Hinweis: Sie dürfen eine Fahrbahnschwelle nur auf Ihrem eigenen Grundstück anbringen. Das Anbringen einer Fahrbahnschwelle auf öffentlichen Straßen darf nur von öffentlichen Behörden wie Gemeinden und Provinzen vorgenommen werden. Unsere Temposchwellen sind z. B. für Parkplätze an Schulen oder Wohnhäusern, aber auch für Parkplätze oder Lagerhallen und Gewerbegebiete gedacht.